
Mit den Lebensversicherungen kann die Langlebigkeit oder der Todesfall einer Person wirtschaftlich abgesichert werden. Bei dieser Versicherung handelt es sich nicht um eine Sozialversicherung, sondern um eine Individualversicherung, die zu den Personenversicherungen zählt. Die genaue Leistung der Versicherung wird daher im Lebensversicherungsvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Im Leistungsfall ist es bei den Lebensversicherungen üblich, dass eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme - ungeachtet des reellen wirtschaftlichen Schadens - gezahlt wird. Gängige Varianten der Lebensversicherung sind in Deutschland die Lebensversicherung als private Rentenversicherung, die mit dem Erreichen eines vertraglich bestimmten Alters oder eines ähnlichen Ereignisses zahlt und die Todesfallversicherung, die bei Tod oder Unfall fällig wird.
Wer in Deutschland eine solche Versicherung abschließen möchte, der sollte sich bewusst machen, dass der Versicherungsvertrag im Allgemeinen natürlich auf deutschem und europäischem Recht beruht, einzelne Punkte und Vereinbarungen jedoch individuelle Vereinbarungen sind und sich von Angebot zu Angebot und Versicherer zu Versicherer in weiten Teilen unterscheiden können. Hierzu können zum Beispiel auch die den Versicherungsanspruch auslösenden Ereignisse zählen. So werden einige Lebensversicherungen beispielsweise erst fällig, wenn der Todesfall einsetzt. Andere Lebensversicherungen zahlen auch bei Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit.
Je nach Lebensversicherungsart - Todesfallversicherung oder private Rentenversicherung - lassen sich mit dieser Versicherungsart unterschiedliche Ziele verfolgen. Mit der Todesfallversicherung kann zum Beispiel auch ein Immobilienkredit gegen Tod oder Unfall des Haupterwerbstätigen abgesichert werden und Hinterbliebene lassen sich wirtschaftlich im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistung versorgen. Die Lebensversicherung als private Rentenversicherung kann als so genannte Erlebensversicherung hingegen das Ein- und Auskommen des Versicherungsnehmers im Alter absichern. So ist bei Abschluss einer solchen Versicherung in der Regel eine primäre Frage, welchem Zweck die Versicherung dienen soll und welche Risiken konkret mit der Versicherung abgedeckt werden sollen. Bei Vergleichen von verschiedenen Angeboten empfiehlt es sich daher genau zu prüfen, welchen Leistungsumfang die unterschiedlichen Angebote haben und welche Ereignisse zum Leistungsanspruch führen.
Sollen ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Ferienwohnung angeschafft werden, erfolgt dies häufig über eine Baufinanzierung, egal ob das zu erwerbende oder zu bauende Objekt zur Geldanlage dienen soll oder als selbst genutzte Immobilie geplant ist. Neben Hypothekendarlehen und Ratenkredit ist in vielen Fällen auch die Baufinanzierung über eine Lebensversicherung möglich. Bei dieser wird das Darlehen nicht durch regelmäßige Tilgungszahlungen beglichen, sondern am Ende der Laufzeit durch den Erlös einer kapitalbildenden Lebenversicherung. Diese Art der Baufinanzierung beinhaltet zwar auch ein paar Fallstricke, doch können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Steuervorteile ergeben.
Immobilien - gleich ob als Anlageobjekte oder als Eigenheim - werden in Deutschland häufig über Kredite finanziert. Und dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Finanzierung des Immobilienwunsches zu realisieren. Unter den vielen verschiedenen Baufinanzierungsprodukten gibt es auch die Kombination eines kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrages mit einem Baukredit. Hierbei kommt in der Regel ein so genanntes endfälliges Darlehn zum Einsatz, bei dem während der Laufzeit lediglich die Zinsen zu tragen sind. Zudem wird vom Kreditnehmer eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen, welche am Ende der Laufzeit zur Tilgung des Kredites verwendet werden soll.
Kennzeichnend für diese Baufinanzierung ist, dass über die gesamte Laufzeit hinweg für die volle Darlehnssumme der Zins anfällt, da der Kredit im Gegensatz zu einer Ratenkreditfinanzierung nicht durch eine Tilgung gemindert wird. Allerdings können bei der Finanzierung über die kapitalbildenden Lebensversicherungen auch Steuervorteile möglich sein, die diese Art der Finanzierung interessant machen können. Im Allgemeinen ist es nach verschiedenen Expertenmeinungen bei Abschluss der Lebensversicherung ratsam darauf zu achten, dass der garantierte Anteil aus dem kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrag ausreicht, um die Baufinanzierung am Ende ablösen zu können. Ansonsten können sich nämlich Finanzierungslücken bei der Ablösung der Baufinanzierung ergeben.
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