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Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie wird vom Staat gezahlt. Den Antrag auf Gewährung stellt die jeweilige Bausparkasse beim zuständigen Finanzamt. Dazu muss der Bausparer lediglich ein Formular ausfüllen, das ihm zu Jahresbeginn mit dem Kontoauszug zugeschickt wird. Dieser Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen, damit die Prämie nicht verfällt.

 

Als berechtigt gelten Bausparer mit einem niedrigen bis mittleren Einkommen. Bei Alleinstehenden darf das Bruttoeinkommen 25.600 EUR nicht überschreiten. Ehepaare müssen gemeinsam weniger als 51.200 EUR verdienen. Jedoch wird dabei nicht der volle Bruttoverdienst angerechnet. Als Bemessungsgrundlage dient das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Sonderausgaben, Werbungskosten (und Betriebsausgaben bei Selbständigen). Um in den Genuss der Prämie zu kommen, muss man nicht berufstätig sein, jedoch das 16 Lebensjahr vollendet haben und sieben Jahre lang jährlich mindestens 50 EUR ansparen.

 

Die Höchstgrenze des förderfähigen Bausparguthabens beträgt bei Einzelpersonen 512 EUR pro Jahr. Bei Verheirateten, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, sind es maximal 1024 EUR. Davon werden 8,8 % - das heißt 45,06 oder 90,11 EUR - als Wohnungsbauprämie gewährt. Über die Mindestlaufzeit von sieben Jahren summieren sich die Leistungen auf maximal 315,42 EUR bzw. 630,77 EUR. Jedoch ist die Dauer der Zahlung auf zehn Jahre beschränkt. Wer das Bausparguthaben nicht benötigt, sollte besser einen neuen Vertrag abschließen, statt den alten zu verlängern.

 

Wird das Bausparguthaben innerhalb der Mindestlaufzeit von sieben Jahre abgerufen, entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Bereits gezahlte Fördermittel sind zurückzuerstatten. Wer jedoch das vorzeitig abgerufene Guthaben direkt in Maßnahmen zum Wohnungsbau oder zur Modernisierung investiert, darf die Prämie behalten. Zudem kann der Bausparvertrag auch beim Eintreten von Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit sowie im Todesfall des Vertragsnehmers oder dessen Ehepartners vor Ablauf der Sperrfrist gekündigt werden.

 

Nach sieben Jahren darf man das Guthaben aus jenen Bausparverträgen, die vor dem 1.1. 2009 abgeschlossen wurden, völlig frei verwenden. Auch Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, dürfen das Geld nach Ablauf der Sieben-Jahresfrist für nichtbauliche Zwecke einsetzen.

 

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