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Förderung beim Immobilienkauf

Etagenwohnung
Förderungen - Foto: Fotolia

Bekannte Förderungen für Häuslebauer wie die Eigenheimzulage und der Paragraph § 10e, welcher Bauherren damals erlaubte bis zu 19.800 DM von der Einkommenssteuer abzusetzen, sind ebenso abgeschafft worden wie das Baukindergeld. Dennoch können heute Bauwillige nach wie vor Fördermittel vom Staat erhalten, wenn sie ein Wohnhaus bauen oder eine Wohnung kaufen möchten. Jedoch sind diese Förderungen nicht mehr so bekannt und müssen zudem beantragt werden, denn man kann, im Gegensatz zu den genannten Erleichterungen, keinen automatischen Anspruch mehr geltend machen, sondern muss ein wenig Glück haben, dass die Fördertöpfe bei der Beantragung noch nicht leer sind.

 

Die Finanzierung von Wohneigentum steht in der Regel auf verschiedenen Säulen, die sich aus Eigenkapital bzw. Eigenleistung, einem Bausparvertrag, einem eigenen Grundstück und, um die Restsumme aufzubringen, einem Bankkredit zusammensetzt. Da ein solcher Bankkredit den größten Posten der Finanzierung darstellt, versucht ein Bauherr diesen so weit wie möglich zu reduzieren. Wer nicht so viel verdient, müsste eine längere Laufzeit in Kauf nehmen und dem entsprechend hohe Zinsen zahlen. Um dies zu umgehen, kann man versuchen, Förderungen in Anspruch zu nehmen und den Bankkredit durch die Aufnahme eines KfW-Förderdarlehens zu reduzieren. Dieses wird von der KfW-Bank vergeben, aber nur dann, wenn sich das Einkommen innerhalb vorgeschriebener Grenzen bewegt. Positiv ist, dass auch die Rückzahlung eines solchen Darlehens einkommensabhängig gestaltet wird. Wer wenig verdient, zahlt auch nur kleine Raten. Zudem wird dieses Darlehen als nachrangig eingestuft. Dies bedeutet, dass das Bankdarlehen die erste Position bei der Eintragung der Grundschuld einnimmt. Dies verschafft den Bauherren oftmals eine günstige Ausgangslage beim Verhandeln um Zinssätze, denn die Bank muss ja nicht das gesamte Darlehen finanzieren.

 

Seit einigen Jahren kann auch der Riester Vertrag für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Wohnung eingesetzt werden. Das so genannte Wohn-Riester geht dabei von der Annahme aus, dass Wohneigentum im Alter als Entlastung für die Rente wirkt und aus diesem Grund mit dieser gleichgesetzt werden kann.

 

Ausführliche Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten:

 

>>KfW-Fördermittel

 

>>BAfA

 

>>Länderförderungen

 

Zwangsversteigerungen

Wenn Schuldner ihren Zahlungen nicht mehr nachkommen können, müssen die Gläubiger oft zur letzten Möglichkeit, der Zwangsversteigerung, greifen. Hierbei handelt es sich häufig um Immobilien aus Privathaushalten, deren Preise über Gutachten ermittelt werden. Dadurch können Objekte bei öffentlichen Versteigerungen oft günstig erstanden werden.