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Länderförderungen

Was versteht man unter "Länderförderungen"?

 

Unter Länderförderungen versteht man verschiedene Formen staatlicher Unterstützung für Personen, die mit dem Gedanken spielen, sich ein Eigenheim (also ein Haus) oder auch eine Eigentumswohnung zu kaufen. So kann man sowohl vom Bund, als auch von den meisten Kommunen oder auch Bundesländern Unterstützung beim Kauf oder Bau eines solchen Vorhabens mittels Länderförderungen erhalten. Die Unterstützung erfolgt hier zuerst einmal in dem Punkt der Bildung von Eigenkapital - je mehr man am Beginn eines solchen Vorhabens angespart hat, umso leichter - und vor allem kostengünstiger - ist nachher die Finanzierung des Objekts! Aber auch, wer eine Mietwohnung modernisieren oder ausbauen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung der Bundesländer erhalten. Die einzelnen Länder haben sozusagen die Hoheit, zu bestimmen, welches Volumen die Förderung hat, jedoch ist mit dem zweiten Wohnungsbaugesetz eine Bestimmung einheitlicher Kriterien erfolgt, an die sich alle Länder zu halten haben.

 

Welche Förderungen gibt es?

 

Generell haben Anspruch auf Länderförderungen alle Personen, die in Deutschland leben und ohne Einschränkung steuerpflichtig sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung kann zum Beispiel über einen Bausparvertrag erfolgen: hier ist die Förderung auf 8,8% der eingezahlten Prämie in einen Bausparvertrag begrenzt, wenn diese Zahlung mindestens fünfzig Euro im Monat beträgt- maximal jedoch werden 512,00 Euro bei Alleinstehenden und die doppelte Summe bei Ehepaaren gefördert. Das Jahreseinkommen ist ebenfalls begrenzt: für Alleinstehende gilt eine Grenze von 25. 600 Euro und bei Verheirateten ebenfalls der doppelte Betrag.

 

Eine weitere Förderung ist die so genannte Arbeitnehmersparzulage, die vom Staat den Arbeitnehmern für vermögenswirksame Leistungen ausgeschüttet wird. Auch hier sind Einkommensgrenzen zu beachten.

 

Weiterhin gibt es für den interessierten zukünftigen Immobilienbesitzer noch die Möglichkeit der Förderung durch das so genannte "Wohn-Riester" Programm. Hierbei werden die Riester Zulagen, die vom Staat bekanntlich gewährt werden, zum Beispiel auf einen bestehenden Bausparvertrag eingezahlt; dies hat den positiven Effekt, dass man so die Ansparzeit verkürzen kann. Die zweite Variante hierbei ist, die Zulagen direkt in ein bereits bestehendes Immobiliendarlehen mit einfließen zu lassen, um sich dadurch schneller von seinen Schulden befreien zu können. Als dritte Möglichkeit dieser Finanzkonstruktion ist es möglich, das angesparte Kapital auf einmal zu entnehmen, um dies in einer Summe dem bestehenden Immobilienkredit zu zuführen.


Hier kann man sich über weitere Möglichkeiten zur Generierung von Fördermitteln informieren. Mehr über KfW-Fördermittel>>