Damit der Traum vom eigenen Heim nicht schon während der Bauphase zum Albtraum wird, ist der Abschluss einer Feuerrohbau-Versicherung unerlässlich.
Die Feuerrohbau-Versicherung beinhaltet die Absicherung gegen am Rohbau entstehende Schäden wie Brand, Blitzschlag oder auch Explosion. Auch die auf dem Baugrundstück lagerenden Baustoffe sind bei gegen die genannten Gefahren mitversichert. Bei Sturmschäden zahlt die Versicherung jedoch nicht, hier empfiehlt sich zur optimalen Absicherung eines Bauvorhabens der zusätzliche Abschluss einer Bauleistungsversicherung. Die Bauleistungsversicherung beinhaltet die Absicherung gegen Sturm, Hochwasser und Vandalismus. Um einen rundum sicheren Versicherungsschutz während der Bauphase zu gewährleisten, empfiehlt sich eine Kombination beider Versicherungen. In der Regel verlangen baufinanzierende Kreditinstitute einen Nachweis über den Abschluss der notwendigen Versicherungen. Bevor entsprechende Nachweise vorgelegt wurden, wird das Kreditinstitut das Darlehen nicht bewilligen, beziehungsweise keine Auszahlung aus dem Darlehen veranlassen.
Viele Versicherungen bieten eine Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossener Feuerrohbau-Versicherung an. In der Regel läuft die Versicherung während der Bauphase beitragsfrei und wird nach Fertigstellung des Gebäudes automatisch in eine Gebäudeversicherung umgewandelt. Üblich ist ein Zeitraum von sechs Monaten, bei Bedarf kann dieser Zeitraum aber auch verlängert werden. Als Versicherungssumme wird der Betrag genommen, der benötigt wird, um das Gebäude nach den vorliegenden Plänen zu errichten.
Nach Mitteilung der Bezugsfertigkeit des Gebäudes erfolgt die Umstellung der Versicherung. Ab diesem Zeitpunkt werden in der Regel auch weitere Risiken wie Leitungswasser, Sturm oder Hagel mitversichert. Mit dieser Regelung stellt die Versicherungswirtschaft sicher, dass ein Gebäude bereits vom ersten Tag der Bauphase an immer korrekt gegen mögliche Schäden versichert ist.
Wichtig ist, die Versicherung vor Beginn der Bauarbeiten abzuschließen, damit der Versicherungsschutz des zu errichtenden Gebäudes bereits von Beginn an gegeben ist.
Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit eine Gewässerschaden-Versicherung abzuschließen.