
Mit einem Erdrutsch wird man in unseren Breitegraden wohl nicht ernsthaft rechnen müssen. Das mag man zumindest im ersten Moment annehmen. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Im Zeitalter vermehrter Stürme und Hochwasser ist die Gefahr, dass es zu Erdrutschen kommt, um ein Vielfaches gestiegen. Hausbesitzer oder Wohnungsinhaber wiegen sich gern in Sicherheit, weil sie glauben, solche Schäden wären von der Hausrat- Gebäudeversicherung abgedeckt. Aber das ist nicht der Fall. Schäden, die infolge von Erdrutschen entstehen, müssen mit einer von vielen Spezialversicherungen versichert werden. Es handelt sich hierbei um eine Elementarversicherung.
Für den Fall, dass man das eigene Haus oder die Wohnung selbst bewohnt, reicht die private Haftpflichtversicherung völlig aus. Anders verhält es sich, wenn man Wohnflächen vermietet. Als Vermieter ist man für alle Schäden verantwortlich, die am Haus oder auf den Grundstücken entstehen. Der schlimmste Fall ist zwar eine Seltenheit, kommt jedoch vor. Sollte das eigene Gebäude einstürzen, ist der Besitzer für den entstandenen Schaden verantwortlich. Für Mangelerscheinungen wie Ablösungen von Teilen des Hauses gilt das ebenfalls. Der Gesetzgeber hat hier eindeutige Vorgaben und spricht den Haus- oder Wohnungsbesitzer nur dann von der Verantwortlichkeit frei, wenn dieser eine Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht hat.
Neben den bereits genannten Spezialversicherungen gibt es eine weitere, die bedeutsam werden kann. Auch sie betrifft im wesentlichen Haus- und Wohnungsbesitzer, die Wohnraum vermieten. Manchmal sind es nicht die Probleme des Hauses, die zu finanziellem Schaden führen können. Auch die Mieter können Schwierigkeiten machen. In aller Regel versuchen natürlich beide Parteien, gut miteinander zurechtzukommen. Das gelingt jedoch nicht immer. Und Streitigkeiten mit Mietern enden in einer Vielzahl von Fällen vor Gericht. Um sich gegen die Folgen eines Rechtsstreits abzusichern, bietet sich für Vermieter daher eine Rechtsschutzversicherung für Eigentümer an. Wenn die Basisversicherungen nicht mehr ausreichen, müssen also die Spezialversicherungen herangezogen werden.
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